- Türk-Alman Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
- Volume:5 Issue:1
- „Die Menschenwürde ist unantastbar“ – auch im Gefängnis
„Die Menschenwürde ist unantastbar“ – auch im Gefängnis
Authors : Joachim KRETSCHMER
Pages : 441-476
Doi:10.59933/tauhfd.1324575
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Publication Date : 2023-06-30
Article Type : Research Paper
Abstract :„Alle Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sind unter Achtung ihrer Menschenrechte zu behandeln“.1 So lautet Nr. 1 der Grundprinzipien der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze des Europarates von 2020. Es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in einem liberalen Verfassungs- und Rechtsstaat, dass die Menschenwürde und die Menschenrechte auch in den Justizvollzugsanstalten = Gefängnissen eines Staates gelten und von den staatlichen Stellen geachtet werden. Auch Strafgefangene und sonstige Personen in anderen Formen des Freiheitsentzugs sind Bürger und Bürgerinnen. Es bedurfte aber 1972 eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts insert ignore into journalissuearticles values(=BVerfG); in Karlsruhe, damit sich diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in Gesetzgebung und in der Rechtspraxis durchsetzt.Keywords : İnsan onuru, insan hakları, ceza ve tevkifevleri, koğuş sistemi ve oda sistemi, cinsiyet ayrımı, banyo